Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden staunte seinerzeit nicht schlecht, als er wie schon häufig zuvor das Gebäude des Landgerichts Stuttgart betrat, um dort einen für ihn und die Kanzlei „normalen“ Verhandlungstermin wahrzunehmen.
Ein Flügel war vollständig abgesperrt, und das hohe Aufkommen von Polizei und Presse war ebenfalls höchst ungewöhnlich. Schnell wurde klar weshalb: Der „Winnenden-Prozess“ hatte das entsprechende Aufsehen erregt.
Wir erinnern uns mit Bestürzung: Ganz Deutschland stand unter Schock, als im März 2009 ein 17-jähriger Schüler mit einer Schusswaffe Amok lief und hierdurch mehrere Menschen, auch der Täter selbst, zu Tode kamen. Im Februar 2011 wurde der Vater des Schülers wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung und Körperverletzung sowie eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Es wurde festgestellt, dass er die von seinem Sohn benutzte Tatwaffe nicht wie vorgeschrieben in einem Waffentresor, sondern im elterlichen Schlafzimmer aufbewahrt hatte, so dass sein Sohn Zugang zur Waffe erlangen konnte.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil nun auf die Revision des Vaters hin wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Der Verteidigung war keine Gelegenheit gegeben worden, eine wichtige Zeugin, die Familientherapeutin Astrid L., zu vernehmen, die durch die fehlerhafte Zubilligung eines Auskunftsverweigerungsrechts bestimmte Fragen nicht beantwortete. Die Sache wurde nun zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Stuttgart zurückverwiesen.
Über die zu erwartende Entscheidung wird Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller zu gegebener Zeit wieder berichten.
Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden
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