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Natürlich ist es uns allen noch erinnerlich: Prominente Politiker waren erwischt worden, weil sie in Doktorarbeiten plagiiert oder aber diese durch so genannte „Ghostwriter“ hatten verfassen lassen. Der Deutsche Hochschulverband hat als vorbeugende Maßnahme weiterer Fälschungen nun vorgeschlagen, das „Ghostwriting“ unter Strafe zu stellen. Der Paragraph könnte „Wissenschaftsbetrug“ heißen und etwa folgenden Wortlaut haben:

„Wer eine Qualifikationsarbeit, die der Erlangung eines akademischen Grades oder eines akademischen Titels dient, für einen Dritten verfasst, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Ob dies aber tatsächlich ein Gesetz wird, bleibt abzuwarten. Rechtsanwalt Cäsar-Preller teilt mit, dass es bereits jetzt skeptische Gegenstimmen gibt. So sei die Bezeichnung des Delikts schon irreführend- Betrug ist ein so genanntes „Vermögensverschiebungsdelikt“, doch beinhaltet der vorgeschlagene Tatbestand das Merkmal einer ökonomischen Bereicherung nicht. Weiterhin könne von den Ermittlungsbehörden auch nicht verlangt werden, wissenschaftliche Forschungsarbeiten zu durchforsten; insoweit müsse die Wissenschaft sich zunächst einmal selbst helfen.

Über die weitere Entwicklung wird Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller zu gegebener Zeit wieder berichten.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller