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Wie die Gewerkschaft ver.di mitteilte, wird bei den Beschäftigten bei amazon über
Arbeitskampfmaßnahmen nachgedacht. Soll heißen: Streiks und Warnstreiks stehen wieder kurz
bevor. Und was ist mit meinem Päckchen?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller hierzu: „Grundsätzlich hat ein Dienstleister wie amazon einen Streik nicht
zu verantworten, muss also auch nicht zahlen, wenn ein wichtiges Paket zu spät kommt“.
Höhere Gewalt, sozusagen.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller