Bislang durften sie es nicht und das bleibt auch so: Beamtete Lehrer dürfen nicht streiken. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Trotz gegenläufiger Signale vom Menschengerichtshof.
Allein schon aufgrund ihres Status gilt in Deutschland für Beamte ein generelles Streikverbot. Es heißt, dass die Regelung ein wesentlicher Bestandteil des in sich austarierten Gefüges von Rechten und Pflichten der Staatsdiener sei.
Trotzdem verlangen die Richter zugleich für die Zukunft Änderungen am Beamtenrecht. Die Widersprüche zur Europäischen Menschenrechtskonvention müsste der Gesetzgeber beseitigen. Der Europäische Gerichtshof sieht darin für Menschenrechte eine Streikmöglichkeit auch für Staatsbedienstete. Zudem sei dann nicht der Status entscheidend, sondern die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben. Dann wäre streiken für Lehrer erlaubt, nicht aber für Polizisten.
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