Kostenlosen Termin online buchen

Nach dem Richterspruch muss morgens vor 7 Uhr nicht gestreut werden. Damit wies das Gericht eine Schadensersatzklage gegen eine Gemeinde ab. Die Passantin war am frühen Morgen auf einem vereisten Gehweg gestürzt. Sie hielte der Gemeinde vor, ihre Verkehrssicherungspflicht verletztzu haben. Damit sei sie schadenersatzpflichtig.

Das Gericht stimmt jedoch dagegen, da der Gehweg innerhalb eines Wohngebietes liegt. Zudem seien in den frühen Morgenstunden nicht mit vielen Fußgängern zu rechnen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller