Das Amtsgericht München entschied, dass ein Vermieter seinem Mieter nicht einfach den Strom abstellen kann. Dasselbe gilt auch, wenn der Mieter seine Wohnung nicht zum vereinbarten Termin geräumt hat, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Ein Fall:
Ein Mieter hat sich verpflichtet seine Wohnung bis zum 30. Juni zu räumen. Da der Mieter dies nicht tat, stellte der Vermieter einfach den Strom ab in der Wohnung. Somit wandte sich der Mieter an das Amtsgericht, damit der Vermieter den Strom wieder herstellt. Die zu ständige Richterin erließ eine entsprechende einstwillige Verfügung.
Vom Vermieter die Klage hatte kein Erfolg. Somit hatte der Mieter einen Anspruch auf Wiederherstellung der Stromversorgung.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Ein Fall:
Ein Mieter hat sich verpflichtet seine Wohnung bis zum 30. Juni zu räumen. Da der Mieter dies nicht tat, stellte der Vermieter einfach den Strom ab in der Wohnung. Somit wandte sich der Mieter an das Amtsgericht, damit der Vermieter den Strom wieder herstellt. Die zu ständige Richterin erließ eine entsprechende einstwillige Verfügung.
Vom Vermieter die Klage hatte kein Erfolg. Somit hatte der Mieter einen Anspruch auf Wiederherstellung der Stromversorgung.
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