Häuser, Hausrat oder Autos lassen sich bei Sturmschäden versichern. Zwar greifen in solchen Fällen die Versicherungen, aber ersetzt werden nur Sturmschäden ab Windstärke 8. Jedoch langt meistens auch schon eine Sturmwarnung, damit die Versicherungen greifen.
Hier ein kleiner Überblick:
Schäden am Auto:
Sturm und Hagelschäden werden durch die Kaskoversicherung abgedeckt. Meist reicht eine Teilkaskoversicherung bei herabstürzenden Ästen aus. Zu beachten ist aber bei der Teilkaskoversicherung, dass bei einem eigenen Verschulden, wie etwa bei Auffahrunfällen, durch herumfliegende Gegenstände, es einer Vollkaskoversicherung bedarf.
Schäden am Gebäude:
Stürzt ein Baum auf das Haus, können schwere Schäden am Haus entstehen. Hier kommt die Wohngebäudeversicherung auf.
Entschädigung für Bahntickets:
Verspätet sich ein Zug deutlich, bekommt der Bahn-Kunde ein Teil seines Geldes zurück. Denn wie der Europäische Gerichtshof entschied, ist auch eine Entschädigung bei höherer Gewalt möglich.
Entschädigung bei Flugverspätung:
Bei Sturm entsteht kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Falls Ihnen ein Schaden entstanden ist, der hier nicht aufgelistet ist oder Ihre Versicherung dennoch nicht zahlen möchte, können Sie sich gerne an die Kanzlei Cäsar-Preller wenden.
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