Ein Flugzeug flog beim Landeanflug in einen Schwarm Brieftauben. Eine Taube geriet dabei in den Lufteinlass einer Turbine und war sofort tot. Das Flugzeug musste für 10.500 € repariert werden. Daraufhin wurde der Züchter durch den Fußring der Taube ermittelt, denn er muss die Hälfte des Schadens zahlen.
Das Gericht: Die Taube war in diesem Fall ein Verkehrshindernis und hätte schlimmstenfalls sogar die Maschine zum Absturz bringen können. (OLG Hamm, Az. 13 U 194/03).
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Neueste Kommentare