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Ein Flugzeug flog beim Landeanflug in einen Schwarm Brieftauben. Eine Taube geriet dabei in den Lufteinlass einer Turbine und war sofort tot. Das Flugzeug musste für 10.500 € repariert werden. Daraufhin wurde der Züchter durch den Fußring der Taube ermittelt, denn er muss die Hälfte des Schadens zahlen.
Das Gericht: Die Taube war in diesem Fall ein Verkehrshindernis und hätte schlimmstenfalls sogar die Maschine zum Absturz bringen können. (OLG Hamm, Az. 13 U 194/03).
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