Das Landgericht Hamburg hat Ende April entschieden, dass die Firma Tchibo keine Versicherungen mehr vermitteln darf (Aktenzeichen 408 O 95/09).
AGrund fürdiese Entscheidung war, dass der Hamburger Kaffeeröster keine Genehmigung habe und Kunden nicht die Informationen liefere, auf die sie ein Recht hätten. Das Urteil ist derzeit aber noch nicht rechtskräftig. Tchibo-Pressesprecher Andreas Engelmann sagte: „Wir wollen und werden auch weiterhin auf Versicherungen von Partnern aufmerksam machen“. Zurzeit sei aber noch nicht geklärt, ob das Unternehmen in Berufung gehen will oder künftig die gesetzlichen Anforderungen an eine Vermittlertätigkeit erfüllen wird.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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