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Berlin. AP. Wer eine Wohnung kauft, sollte der Stiftung Warentest zufolge unbedingt die Teilungserklärung genau studieren. Der Verbraucherverein „Wohnen im Eigentum“ habe festgestellt, dass Teilungserklärungen oft ungerechte und veraltete Regelungen enthalten würden, die einseitig zugunsten des Verwalters formuliert seien. Wie die Stiftung Warentest berichtet, hat der Verbraucherverein 13 Muster-Teilungserklärungen unter die Lupe genommen. Viele Bauträger, die Eigentumswohnungen bauen, würden die Formulare nutzen. Eine TeilungserkläLrung regelt unter anderem, ob in der Wohnung ein Gewerbe ausgeübt werden darf und wie viele Miteigentumsanteile einer Wohnung zugeordnet werden.
„Werden die Betriebskosten der Wohnanlage nach Eigentumsanteilen abgerechnet, zahlt der Käufer diesen Wohnung vergleichsweise viel“, erläutern die Verbraucherschützer. www.wohnen-im-eigentum.de> und www.stiftung-warentest.de>.

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