In der höchstrichterlichen Rechtsprechung war in den letzten Jahrzehnten ein starker Trend zu mieterfreundlichen Urteilen erkennbar. In den letzten Jahren scheint dieser Trend jedoch nachzulassen. In zahlreichen Urteilen erkennt die Rechtsprechung nun auch die Schutzbedürftigkeit von Vermietern an, wie Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden berichtet.
So hat etwa in einem jüngst ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Mieterin, die Zweifel an der Höhe der Nebenkosten hatte, die Nebenkosten-Vorauszahlung eigenständig gekürzt und einen geringeren Betrag an ihren Vermieter überwiesen. Daraufhin kündigte dieser das Mietverhältnis und reichte Räumungsklage ein.
Zu Recht, wie der BGH befindet! Insbesondere müsse der Vermieter vor der Kündigung und Räumungsklage nicht zuerst die Nebenkosten in einem eigenständigen Prozess einklagen. Die Räumungsklage wegen rückständiger Miete setzt nach dem Urteil der Richter nämlich nicht voraus, dass der Mieter zur Zahlung der Nebenkosten verurteilt worden sei. Es genügt insoweit, wenn das Gericht die Rechtmäßigkeit der Nebenkostenforderung im Rahmen des Räumungsprozesses überprüfe.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden, dessen Kanzlei sowohl Mieter als auch Vermieter vertritt, hält dieses Urteil für beifallswürdig. Ein Vorprozess, in dem nur um die Rechtmäßigkeit der Nebenkosten–Vorauszahlung gestritten wird, sei prozessökonomisch wenig sinnvoll. Weder dem Mieter noch dem Vermieter sei damit geholfen. Ein derartiger Vorprozess treibe nur die Kosten der gesamten Rechtsstreitigkeit nach oben. Sollte der Mieter zu Unrecht gekürzt haben, werde er im Räumungsprozess unterliegen und eben geräumt werden. Sollte er zu Recht gekürzt haben, werde die Räumungsklage des Vermieters abgewiesen. Auf diese Weise könne der gesamte Streitstoff in einem Prozess abgehandelt werden und damit Kosten gespart werden, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden vertritt sei nunmehr schon über 15 Jahren Mieter- und Vermieter in allen mietrechtlichen Fragen. Unter den Fachkundigen Anwälten treffen Sie unter anderem auf einen Fachanwalt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Bei Bedarf können Sie sich gerne an das freundliche und kompetente Team der Kanzlei wenden.
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