Die Richtlinie der Europäischen Union, nach der Urlauber ihr Teilzeitwohnrecht in einem Ferienclub leichter kündigen können, hat ausgerechnet Spanien bis Anfang Mai nicht umgesetzt. Urlauber sollen Clubmitgliedschaften mit einer Laufzeit ab einem Jahr binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss kündigen dürfen. Verweist der Anbieter nicht darauf hin, verlängert sich die Frist um ein Jahr.
Insbesondere auf Teneriffa und Gran Canaria seien windige Verträge üblich, so das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ).
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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