Wer oft beim Telefonieren erwischt wird, während er fährt, muss mit Fahrverbot rechnen. Es kann wegen „beharrlicher Pflichtverletzung“ die Fahrerlaubnis für eine gewisse Zeit entzogen werden.
So entschied das Oberlandesgericht Hamm, dass bei einem Fall (Az.: 3 RBs 256/13) eine Fahrerlaubnis abgenommen wurde, weil der Betroffene immer wieder beim Fahren telefonierte.
Im genannten Fall wurde ein Mann dabei erwischt, als er sein Mobiltelefon beim Fahren benutzte. Für den Verstoß wurde eine Geldbuße von 80 Euro fällig und er erhielt einen Monat Fahrverbot. Grund für die harte Strafe war, dass der Mann bereits dreimal wegen Telefonierens beim Autofahren verwarnt wurde. Der Mann wehrte sich gegen das Urteil vom Oberlandesgericht, blieb jedoch erfolglos.
Laut dem Oberlandesgericht war die vorhergesehene Geldbuße nicht ausreichend, um den Verkehrsverstoß des Betroffenen zu ahnden. „Wegen beharrlicher Pflichtverletzung kann ein Fahrverbot erlassen werden. Wenn jemand die Verkehrsvorschriften zum Beispiel aus mangelnder Rechtstreue missachtet.“, klärt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller auf. Im Einzelfall kann daher auch eine Wiederholung von kleinen Rechtsverstößen ein Fahrverbot rechtfertigen.
Innerhalb eines Jahres war der Betroffene bereits dreimal mit Handy am Ohr erwischt worden, während er Auto fuhr. Zudem kamen noch drei weitere Verurteilungen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen dazu. Insgesamt wurden die Verstöße in einem Zeitraum von zweieinhalb Jahren begangen. Bei den Verstößen wurde der Mann bereits öfters zu einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass eine mangelnde Verkehrsdisziplin herrschte. Das Urteil sei wegen der beharrlichen Pflichtverletzung des Mannes nicht anzufechten.
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