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Überschreiten Kunden mit ihren Flatrates ein bestimmtes Datenvolumen, darf die Telekom die Geschwindigkeit für die Internetnutzung nicht drosseln. Unter einer Flatrate versteht der Kunde, einen Festpreis ohne Einschränkung, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Der Plan von der Telekom war, die Geschwindigkeit für die Internetnutzung um mehr als 90 Prozent zu senken Vom Landgericht Köln wurde der Plan gekippt. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig. 
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller