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Eine Scheidung geht ins Geld. Sobald man sich vor Gericht um irgendwas streiten muss, wird es schwierig, weil das meistens auch teuer ist. Auf die Beteiligten kommen Zugewinnausgleich, Unterhaltsanspruch, Versorgungsausgleich sowie Anwalts- und Gerichtskosten zu. 
Haben die Partner nichts Anderes vereinbart, leben sie in einer Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft führt aber nicht dazu, dass die Eheleute nur noch gemeinsames Vermögen haben. Das bedeutet, jeder Partner behält sein vor und während der Ehe erworbenes Vermögen. Zudem haftet jeder für seine Schulden. Sobald sich die Eheleute scheiden lassen, wird Bilanz gezogen. Wer in der Ehe mehr Plus gemacht hat als der Partner, muss einen Teil seines Gewinns abgegeben.
Frauen sollten sich über das Vermögen und den Verdienst ihres Mannes informieren. Problematisch kann es beim Hausrat werden. In der Regel steht im Kaufvertrag, wem zum Beispiel der Fernseher gehört. Doch wenn die Frau den Kaufvertrag unterzeichnet, den Fernseher aber vom Geld des Mannes bezahlt hat, wird es schwierig. Bei einem Haus ergibt sich aus dem Grundbuch, wem es gehört. Der Besitzer muss seinem Partner nur dann die Hälfte des Wertes auszahlen, wenn das Haus zu 100 Prozent in der Ehe gekauft worden ist und sonst weder bei Eheschließung noch bei Ende der Ehe Schulden oder Vermögen vorhanden waren. 
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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