Kostenlosen Termin online buchen
Beim Tierarzt
Wird ein Tierarzt beim Behandeln eines Tieres verletzt, haftet der Halter dafür (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 166/08).
Pferd mit Allergie
Ein im Frühjahr gekauftes Pferd darf im Sommer zurückgegeben werden, wenn sich herausstellt, dass es unter einer Allergie gegen Sommermücken leidet. Der Bundesgerichtshof: Die Vermutung liegt nahe, dass das Pferd schon vor dem Kauf krank war (Az. VIII ZR 173/05).
Jogger/Hund
Ein Jogger, der sich einem nicht angeleinten Hund nähert, muss langsamer werden. Verlangsamt er nicht und stürzt über den Hund, haftet er bei Schäden mit (Oberlandesgericht Koblenz Az. 5 U 27/03).
Unfall beim Proberitt
Kommt es beim Proberitt eines Pferdes zu einem Sturz, haftet der Verkäufer, auch wenn sich der potentielle Käufer „freiwillig und mit Einverständnis des Besitzers“ aufs Pferd gesetzt hat. Landgericht Itzehoe (Az. 3 O262/00).
Hund streicheln
Streichelt man einen angeleinten Hund, muss man damit rechnen, gebissen zu werden. So entschied das Oberlandesgericht Celle. Der Besitzer ist nicht zu belangen (Az. 22 Ss 9/02).
Hunde-Massenbeißerei
Geht ein Hundebesitzer bei einer Hunde-Massenbeißerei dazwischen und wird dabei verletzt, haften alle Hundehalter zu gleichen Teilen für den Schaden. Landgericht Mainz (Az. 3 S 8/04).
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller