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Gerade der Bereich der „gutachterlichen“ Tätigkeit des Tierarztes bedeutet auch ein erhöhtes Haftungsrisiko. Zunächst ist festzuhalten, dass der Tierarzt, der eine Ankaufs-, Verkaufs- oder Gewährleistungsuntersuchung vornimmt, lediglich eine Diagnose über den Zustand des Tieres stellt. Eine Prognose, wie sich das Tier entwickeln wird, welche Eigenschaften es erlangen wird, sowohl psychisch oder physisch, kann der Tierarzt grundsätzlich nicht stellen. Eine Tendenzbeschreibung aufgrund der präsenten Untersuchungen hingegen dürfte wohl noch im Bereich der „erlaubten Spekulation“ liegen. Es obliegt selbstverständlich dem Tierarzt, inwieweit er sich „aus dem Fenster lehnt“, der Käufer sollte jedoch immer bedenken, dass der Tierarzt Mediziner und kein Hellseher ist, da er selbst – der Käufer – letztlich den Schaden hat. Diese Fälle werden aber sicherlich eher selten vorkommen. Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller