Für Tierärzte ist es ein gewisses Berufsrisiko von Hunden gebissen oder von Katzen geratzt zu werden. Für den Fall, dass es Schäden gibt, trägt trotzdem der Besitzer die Verantwortung – auch wenn er gar nicht anwesend ist, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Der Besitzer haftet auch dann für sein Tier, wenn dieses den Tierarzt während einer Behandlung beißt. Eine Haftung für Tiertypische Bisse oder Tritten von Pferden besteht auch dann, wenn sich das Tier bei einem anderen Menschen in Obhut befindet und der Halter nicht beruhigend auf das Tier einwirken kann, stellt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller klar.
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