Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere tausend Hunde und Katzen von Jägern erschossen. Dies teilweise direkt vor den Augen der Besitzer. Dies obwohl die Tiere teilweise gar nicht am Wildern waren und auch sonst kein Grund für den Jäger vorgelegen hat, auf das Tier zu schießen. Wenn die Jäger dann von den Tierhaltern oder Zeugen zur Rede gestellt werden, warum sie auf das Tier geschossen haben, heißt es häufig, man habe gedacht, dass Tier sei gerade am Wildern oder man habe das Tier gar mit Wild verwechselt. Während Jäger früher mit dieser Ausrede leider viel zu häufig davon kamen, zeigtsich in den letzten Jahren ein Wandel in der Rechtsprechung, welcher erhöhte Anforderungen an die Jäger stellt, sich tatsächlich davon zu überzeugen, dass es sich um Wild oder wildernde Tiere handelt, auf die sie schießen. Tun Sie dies nicht, so kann dies neben zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen auch zur Entziehung des Jagscheins führen. Tieranwälte wie der Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden stehen Tierhaltern gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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