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in kräftiger Mensch geht die Treppe hinunter- plötzlich kracht die Stufe ein. Wenn das passiert muss der Hauseigentümer dafür haften. 
Der Hauseigentümer haftet, wenn eine Treppenstufe bricht und sich andere auf der Treppe verletzen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm, denn es spiele keine Rolle, ob die Person übergewichtig ist oder nicht. 
Ein dicker Mensch geht eine Treppe hinauf und plötzlich passiert es: eine Stufe kracht ein. In einem solchen Fall muss der Hauseigentümer haften – ungeachtet des Gewichts der geschädigten Person, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Ein Fall:
Der Kläger hatte eine Dachbodentreppe benutzt, als eine Stufe einbrach. Der Mann stürzte und verletzte sich. Die Hauseigentümerin machte geltend, die Treppenstufen seien ohne sichtbare Beschädigungen gewesen, so dass sie keine besonderen Kontrollpflichten habe einhalten müssen. Zudem sei ja der Kläger mit 115 Kilo übergewichtig.
Das Gericht stimmte beiden Argumenten nicht zu, denn die Treppe müsste trotz Übergewicht sicher sein. 
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