Für den Treppenlift ihres behinderten Mannes wollte eine Frau rund 19.000 Euro als außergewöhnliche Belastung abrechnen. Weil die Kostenübernahme abgelehnt wurde, klagte sie beim Bundesfinanzhof. Die behandelnden Ärzte, ein Allgemeinmediziner und ein Internist, hatten bescheinigt, dass der mittlerweile verstorbene Ehemann schwer gehbehindert war und keine Treppen mehr steigen konnte. Weder dem Finanzamt noch dem Finanzgericht reichten jedoch diese Atteste.
Steuerzahler, denen es ebenso ergeht, sollten innerhalb eine Monats Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen und auf das Verfahren Az. VI R 14/11 beim Bundesfinanzhof verweisen. Eventuell beurteilen diese Richter den Fall anders. Zuletzt haben sie mehrfach entschieden, dass nicht nur Amts- und Vertrauensärzte als Gutachter zulässig sind, sondern auch andere Mediziner genug Sachverstand haben.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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