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Kunden müssen auf ein Girokonto nicht verzichten, auch wenn es gesetzlich keinen Anspruch darauf gibt. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller meint, dass die Banken in der Regel die Kunden nicht zurückweist. Die Banken beenden sie Geschäftsbeziehung nur dann, bei einem sehr groben Verstoß.
Ein  Beispiel:
Wird eine Mitarbeiterin von einem Kunden beschimpft oder sogar angegriffen, muss er damit rechnen, dass das Geldinstitut sein Konto kündigt. 
Jedoch ist es nicht zulässig, ein überschuldeter Kunde ein Konto zu verweigern. Denn ein bestehendes Girokonto muss im Zweifel in einen Pfändungsschutz umgewandelt werden. Darauf gibt es ein Rechtsspruch.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller