Der Auto Club Europa (ACE) meldete in seiner Mitgliederzeitschrift: Werwegen Trunkenheit am Steuer seinen Autoführerschein verloren hat, darf weiterhin Fahrrad fahren. Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene sich weigert, den sogenannten „Idiotentest“, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu machen, mit dem der Führerscheinentzug gegebenenfalls abgewendet werden könnte.
In der Meldung wird sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz bezogen, Aktenzeichen: 10 B 10415/11.
Allerdings muss man wissen, dass umgekehrt gilt: Wer mit mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt wird, riskiert seinen Autoführerschein. In diesem Fall kann die Führerscheinstelle nämlich ein Entzugsverfahren einleiten.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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