Der Schock kam bei der Besichtigung. Statt einer schickenEigentumswohnung fand das Ehepaar eine Bauruine vor. Nicht bewohnbar, nicht vermietbar und schon gar nicht den Kaufpreis wert. Das Ehepaar war auf eine Schrottimmobilie hereingefallen. Statt eine sichere Altersvorsorge zu haben, droht nun die Privatinsolvenz.
„So oder ähnlich ist es etlichen Menschen gegangen, die auf Betrüger hereingefallen sind und sich Schrottimmobilien haben andrehen lassen. Anfangs wirkt alles völlig seriös, dann kommt der Schock“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, der sich u.a. auch auf das Thema Schrottimmobilien spezialisiert hat.
Derzeit erreichen seine Kanzlei etliche Anfragen von Geschädigten, denen scheinbar Schrottimmobilien von der TS Immobilien & Services GmbH verkauft wurden. Inzwischen ist das Unternehmen wohl selbst insolvent. „Das gehört aber oft genug zum Plan. Die Vermittler verschwinden schnell wieder von der Bildfläche und die Käufer bleiben auf ihrem Schaden sitzen“, so Cäsar-Preller.
Dabei gehen die Immobilienbetrüger oft nach einem beliebten Muster vor. Sie sichern sich die Dienste eines Notars und vermitteln auch oft noch gleich die nötigen Kredite. „Alles wirkt sehr seriös, bis auf die Tatsache, dass die potenziellen Käufer unter Zeitdruck gesetzt werden und eine Besichtigung der Immobilie nicht möglich sei. Darauf sollte man sich jedoch niemals einlassen“, betont Cäsar-Preller.
Allerdings gibt es für die Käufer von Schrottimmobilien immer noch Hoffnung, dass sie nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben müssen. „Es ist durchaus möglich, die Rückabwicklung oder Schadensersatz zu erreichen“, so der erfahrene Jurist. Ansatzpunkt hierfür könnte eine Falschberatung sein. Denn Käufer einer Immobilie zu Anlagezwecken müssen über alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem Erwerb stehen, aufgeklärt werden. „Dazu zählen u.a. schwankende Mieteinnahmen, Leerstände, Sanierungsbedarf oder eine unattraktive Lage der Immobilie. Unserer Erfahrung nach blieb diese Risikoaufklärung in vielen Fällen aber aus“, sagt Cäsar-Preller. Ohne diese Risikoaufklärung können möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler der Schrottimmobilie oder die finanzierenden Banken geltend gemacht werden. „Es gibt inzwischen schon eine ganze Reihe von Urteilen, in denen die Gerichte auf Rückabwicklung bzw. Schadensersatz entschieden haben“, macht Cäsar-Preller denn Betroffenen Mut.
Wer 2004 eine Schrottimmobilie erworben hat, sollte mit der Durchsetzung der Ansprüche nicht mehr lange warten, da schon Verjährung drohen könnte.
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