Wird auf Reisende ein Überfall am Urlaubsort ausgeübt, handelt es sich nicht um einen Reisemangel. Der Veranstalter muss deshalb weder den Reisepreis mindern noch Schadensersatz zahlen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
In der Regel haftet ein Veranstalter einer Pauschalreise nicht, wenn ein Urlauber überfallen wird.
Ein Fall:
Ein deutscher Pauschalurlauber wurde von zwei Männern überfallen. Der Mann lag nach einer Notoperation 35 Tage im Krankenhaus. Daher verlangte der Mann vom Reiseveranstalter Schadensersatz. Dies verweigerte jedoch das damit betraute Landgericht und das Oberlandesgericht schloss sich dem Urteil an. Denn es sei ein normales Lebensrisiko, am Urlaubsort Opfer eines Überfalls zu werden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Neueste Kommentare