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Zunächst kommt kaum Strom beim Kunden an und dann auch noch zu viel. Wenn eine Störung der Versorgung  vorkommt, dann wird der Strom danach mit einer zu hohen Spannung aus der Steckdose ausgegeben. Dadurch können elektronische Geräte zu viel Spannung bekommen. Die Folge: Die Elektrogeräte gehen kaputt. Doch wer zahlt für die kaputten Geräte? Der Verbraucher oder der Stromversorger?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem eindeutigen Urteil entschieden, dass der Netzbetreiber für die kaputten Geräte aufkommen muss. (Az.: VI ZR 144/13)
Beim oben vorliegenden Fall hatte ein Kunde Schadensersatz von seinem Netzbetreiber gefordert. Nachdem der Strom beim Kunden ausgefallen war, kam es im gesamten Haus zu einer Überspannung. Viele kleine Elektrogeräte sowie die Heizungsanlage wurden dadurch beschädigt, so dass der Kunde insgesamt einen Schaden von 2800 Euro meldete.
Durch die Unterbrechung von zwei PEN-Leitern (PEN = protective eart neutral) kam es zur Überspannung im Haus des Klägers. Die Klage wurde zunächst vom Amtsgericht abgewiesen, allerdings legte der Kläger Berufung ein. Das Landgericht gestattete die Klage abzüglich einer Selbstbeteiligung von 500 Euro.
Der Bundesgerichtshof stimmte dem Urteil des Landgerichts zu und entschied, dass der Netzbetreiber haften muss. „Der Netzbetreiber haftet wegen der verschuldungsunabhängigen (Gefährdungs)-Haftung. Schließlich ist die Elektrizität ein Produkt, auch wenn sie nicht greifbar ist.“, klärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller auf. Die Elektrizität wies in dem Fall eine Überspannung auf, was ein eindeutiger Produktfehler ist. Der dadurch entstandene Schaden muss also vom Netzbetreiber bezahlt werden. Schließlich kann der Kunde nicht automatisch mit starken Spannungsschwankungen rechnen, so der Bundesgerichtshof.
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