Kostenlosen Termin online buchen
Überstunden, die ein Arbeitnehmer bezahlt haben will, muss dieser detailliert nachweisen. Das gilt auch für Berufskraftfahrer. Es ist nicht ausreichend, als Kraftfahrer darauf hinzuweisen, dass der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, die Arbeitszeiten aufzuzeichnen. 
In einem vor dem Landesarbeitsgericht Mainz (Aktenzeichen: 7 Sa 708/09) verhandelten Fall verlangte ein Berufskraftfahrer die Bezahlung seiner Überstunden. Der Arbeitgeber bestritt jedoch, dass die Überstunden überhaupt geleistet wurden. Das Gericht entschied, dass der Arbeitnehmer im Einzelnen darlegen muss, an welchen Tagen er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. Daran ändert es auch nichts, dass Transportunternehmer verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Angestellten aufzuzeichnen. Diese Pflicht dient allein dem Arbeitsschutz der Beschäftigten im Straßenverkehr. Haben Berufskraftfahrer Belege über Lenkzeiten, können sie als Nachweis für Überstunden dienen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
 
Foto: © Peter Atkins – Fotolia.com
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller