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Für viele Arbeitnehmer sind Überstunden normal, doch wer diese ausgezahlt oder frei haben möchte, muss sie auch nachweisen können. Sogar ob die Mehrarbeit notwendig war, muss im Streitfall deutlich gemacht werden können.
Wollen Arbeitnehmer die Bezahlung von Überstunden einklagen, müssen sie die Mehrarbeit nachweisen können. Auf einen Informationsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber können sie nicht vertrauen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden (Az.: 21 Ca 7273/11), erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
In dem Fall forderte ein Arbeitnehmer die Bezahlung seiner Überstunden. Er verlangte deswegen von seinem Arbeitgeber Auskunft über die geleistete Mehrarbeit. Ohne Erfolg. Grundsätzlich müsse der Arbeitnehmer die geleisteten Überstunden nachweisen. Außerdem sollte er zeigen können, dass die Mehrarbeit auch notwendig war. Zwar gebe es einen inzwischen gewohnheitsrechtlich anerkannten Auskunftsanspruch. Dieser bestehe aber nur, wenn der Arbeitnehmer in entschuldbarer Weise über den Umfang der Überstunden im Unklaren sei. Der Kläger konnte aber hier nicht nachweisen, warum er die Mehrarbeit auf sich genommen hat. 
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