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Das Landgericht Frankfurt am Main hat (noch nicht rechtskräftig) entschieden, dass die Commerzbank AG von Kunden, die ihren Dispokredit überzogen haben, nicht zusätzlich zu den Überziehungszinsen noch 5 Euro pro Verfügung kassieren darf.
Das Landgericht Frankfurt befand (Aktenzeichen: 2-02 O 3/09, FIS-ID 43059), dass ein erhöhter Aufwand für eine Verfügung, falls er überhaupt entstünde, allein im Interesse der Bank liege. Kunden, die eine Kontoführungspauschale bezahlen, rechneten nicht damit, dass sie durch eine Klausel noch Kosten auferlegt bekommen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte in diesem Fall geklagt. Die Zusatzgebühren und die hohen Überziehungszinsen von 18,74 % (Stand Mai 2009) können bei geringen Überziehungen sogar dazu führen, dass die Kosten höher sind als der Betrag, mit dem der Kunde seinen Dispokredit überschreitet.
Betroffene sollten die Gebühr unter Bezug auf das Urteil schriftlich zurückfordern. Dabei sollte auch die Summe genannt werden. Jedoch ist schnelles Handeln angesagt, damit eventuelle Ansprüche nicht verjähren.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

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