Bei dem Zertifikat mit der Bezeichnung UBS AG (London Branch) Blobal Champ. ZT19.08.09 BSKT, WKN UB6GCZ, handelt es sich um ein Zertifikat der UBS AG, Niederlassung London.
Das Zertifikat war so aufgebaut, dass man auf drei vorgegebene Aktienindexe gesetzt hat und an drei Beobachtungsstichtagen geschaut wurde, wie der Kurs der Aktie sich im Vergleich zum Startniveau entwickelt hat. Wenn alle drei Kurse zum Stichtag über der Schwelle von 50 % des Startniveaus lagen, wurde eine Rendite von 6,25 % ausgeschüttet. Wird die Kursgrenze jedoch unterschritten, fallen weiteren Ausschüttungen aus. Bei Fälligkeit sollte das gesamte eingesetzte Kapital zurückgezahlt werden, jedoch nur für den Fall, dass die Kursgrenze nie verletzt wurde. Ansonsten sollte nur entsprechend der prozentualen Wertentwicklung des Aktienindexes ausgezahlt werden, welcher seine Kursschwelle am tiefsten durchbrochen hatte. Bei den drei Aktienindizes handeltees sich um den Dow Jones EURO STOXX 50, dem Nikkei 225 Stock Average und den S&P 500 Index. Wenig überraschend wurde die Schwelle in den drei Jahren Laufzeit unterschritten und die Anleger bekamen am Ende der Laufzeit nur knapp 65 % des eingesetzten Kapitals ausgeschüttet.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden hat bei der Beratung von geschädigten Anlegern immer wieder festgestellt, dass bei der Beratung der Anleger wenn überhaupt nur unzureichend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt wurde. Dies insbesondere in Fällen wie hier, wo nicht die nur die Gefahr eines Aktienindexes auf den Kunden umgewälzt wird, sondern gleich von dreien. Es hat ausgereicht, dass einer der Indizes die kritische Schwelle unterschreitet und schon haben die Anleger einen Verlust erlitten und auch keine Bonusauszahlungen mehr erhalten.
Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller weißt weiterhin daraufhin, dass Vermittler und Berater es in vielen Fällen unterlassen haben, die Anleger über erhaltene Provisionen aufzuklären, dies kann unter Umständen ebenfalls eine Verletzung der Beratungspflichten darstellen.
Trotz allem wurde das Zertifikat vielfach als vermeintlich sichere Geldanlagen an die Anleger herangetragen und diesen untergejubelt.
„Anleger sollten unbedingt einen spezialisierten Anwalt aufsuchen und prüfen lassen, ob ihnen Ansprüche gegen Bank oder Vermittler zustehen.“, empfiehlt Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller. „Vorliegend handelt es sich um nichts anderes als eine Wette auf den Verlauf zweier Indizes und keineswegs um die sichere Kapitalanlage, als die das Zertifikat vielfach verkauft wurde!“
Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller steht geschädigten Anlegern mit seinen mehr als 15 Jahren Erfahrung im Anlegerschutz gerne zur Seite und prüft umfassend ihre Ansprüche.
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