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Wenn Eltern sich scheiden lassen und Kinder aus der Ehe hervorgehen, kommt meist die Frage nach dem Sorgerecht auf. Hier hält der Gesetzgeber grundsätzlich eine einfache Lösung parat: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) behalten beide Elternteile trotz Scheidung ihr Sorgerecht. Häufiger Streitpunkt nach der Scheidung von Eltern ist daher weniger die Frage des Sorgerechts als die des Umgangsrechts. Hier sieht § 1684 Abs. 1 BGB vor, dass in der Regel jeder Elternteil zum Umgang mit seinem Kind zu jeder Zeit berechtigt ist. Diese Regel lässt sich aber in der Praxis nur schwer Umsetzen, wenn beide Elternteile in verschiedenen Städten wohnen. Dann bedarf es einer so genannten Umgangsregelung. 
Im Mittelpunkt der Umgangsregelung steht dabei immer das in § 1697a BGB festgelegte  Kindeswohlprinzip. Bei welchem Elternteil das Kind also im Streitfall seinen gewöhnlichen Aufenthalt, insbesondere seinen Wohnsitz, haben soll, entscheidet der Richter mithin nach dem Kindeswohl. Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden erklärt, auf welche Faktoren es dabei entscheidend ankommt: 
Zum einen ist da das Förderungsprinzip. Dies besagt, dass regelmäßig derjenige Elternteil das überwiegende Umgangsrecht zugesprochen bekommt, von dem das Kind für den Aufbau seiner Persönlichkeit die meiste Unterstützung erwarten kann. 
Neben dem Förderungsprinzip spielt auch der so genannte Kontinuitätsgrundsatz eine entscheidende Rolle. Der Kontinuitätsgrundsatz ist auf den Aufbau von Verhaltenskonstanten ausgerichtet. Entscheidend ist also, ob das Kind bereits soziale Bindungen in der Schule oder in der Nachbarschaft des Wohnorts eines Elternteils aufgebaut hat. Ist dies der Fall, spricht das Kindeswohl tendenziell für einen gewöhnlichen Aufenthalt bei diesem Elternteil.
Zuletzt nimmt auch der Kindeswille eine ausschlaggebende Bedeutung ein. Das Kind wird dabei regelmäßig in gerichtlichen Verfahren angehört. 
Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden erklärt, dass es keinen allgemeinen Erfahrungssatz gibt, der besagt, bei welchem Elternteil das Kind am besten aufgehoben ist. „Es kommt eben immer auf den Einzelfall an“, so der Jurist. Dabei geben die genannten drei Faktoren eine Orientierungshilfe. Wenn auch Sie das überwiegende Umgangsrecht oder gar das Sorgerecht für Ihr Kind beanspruchen, kann Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden weiterhelfen, zu Ihrem Recht zu gelangen. 
Foto: © Ana Blazic Pavlovic @ fotolia.com
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