Arbeitslose können sich von ihrem Jobcenter eine Umschulung in einen neuen Beruf mittels vom Jobcenter ausgestellter Gutscheine bezahlen lassen. „Hierfür muss es aber beim Arbeitslosen eine Aussicht auf Erfolg in seinem neuen Beruf geben.“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller.
Solche Erfolgsaussichten können beispielsweise fehlen, wenn ein Antragsteller Vorstrafen hat. In einem vom Sozialgericht Dortmund abgeurteilten Fall verweigerte man einem Kfz-Mechaniker eine Umschulung zum Automobilkaufmann, weil er zuvor zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten wegen mehrfachen Internetbetrugs verurteilt wurde. „Weil er seinem potentiellen neuen Arbeitgeber eine Vorstrafe aber möglicherweise anzeigen müsste, sah man hier für ihn keine Erfolgsaussichten im gewünschten Beruf. Man verweigerte somit beim Jobcenter eine Finanzierung seiner Umschulung.“, berichtet Bernhardt.
Ähnlich sah man seine Situation auch beim Sozialgericht. Seine Klage wies man nämlich ab. Laut Richtern ließe seine Vorstrafe negative Rückschlüsse hinsichtlich seiner Zuverlässigkeit zu. Es gäbe keine Erfolgsaussichten, im neuen Beruf eine Stelle zu erhalten.
Ein Anspruch auf Finanzierung einer Umschulung existiert übrigens nicht, hier hängt alles vom Sachbearbeiter beim Jobcenter ab.
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