Kostenlosen Termin online buchen
Unerwartete Warenlieferungen müssen Verbraucher keinesfalls annehmen und bezahlen. Auch muss eine unbestellte Sendung nicht aufbewahrt oder gar zurückgesendet werden, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. 
In den vergangenen Wochen traten eine ganze Reihe genau solcher Fälle auf. Verbraucher erhielten Gedenkmünzen der „Collection US-Präsident Barack Obama“, ohne diese bestellt zu haben. Dafür sollten die Betroffenen 7,45 Euro inklusive Versandkosten bezahlen. 
Verbraucherschützer stellen deshalb nochmals klar: Eine Warenlieferung ohne Bestellung ist unzulässig.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller