Im Prinzip kann in Notfällen unbezahlter Urlaub genommen werden. Jedoch kommt es darauf an, ob der Betrieb dabei mitspielt. Der Grund dafür liegt darin, dass Betriebe Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Es fließen dann keine Beiträge mehr, wenn das Arbeitsverhältnis ruht, denn dann wird der Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung abgemeldet. Zudem wirkt der Krankenversicherungsschutz dann nur noch einen Monat nach. Danach muss sich der Arbeitnehmer selbst versichern. Daher ist eine reduzierte Arbeitszeit einfacher zu organisieren, als eine völlige Auszeit.
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