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Nun wurde es offizielle vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt: Die Gleichstellung ehelicher und nicht ehelicher Kinder beim Erbrecht, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller 
Das Urteil des EGMR betraf Frankreich, hat aber auch Auswirkung auf Deutschland. 
Ein Fall:
Ein 70-jähriger Mann klagte, dessen Mutter 1994 starb. Das Erbe ging an die ehelichen Kinder und der uneheliche Sohn ging leer aus. Der Gerichtshof befand in seinem Urteil, dass die zwei ehelichen Kinder hätten wissen müssen, dass ihr Halbbruder ihr alleiniges Erbrecht anfechten würde. In Frankreich stellte sich die Gleichstellung in Erbfällen ab 2001 ein. In Deutschland erst im Mai 2009, nach einem entsprechendem Urteil. Das Urteil besagt: Der Anspruch des nicht ehelichen Kindes aus einen Teil des Erbes seiner Mutter wiegt schwerer als der legitime Anspruch des Staates, das Erbrecht der ehelichen Kinder zu schützen.
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