Ein Arbeitgeber kann fristlos gekündigt werden, wenn er seinem Arbeitgeber unerlaubt Konkurrenz macht. Dies entschied das Hessische Landesarbeitsgericht.
Ein Fall:
Ein Rohrleitungsmonteur hatte ein Abflussrohr in der Küche und im Keller bei einer Kundin für seinen Arbeitgeber untersucht. Er verlegte einige Tage später neue Rohre bei ihr. Dafür bezahlte sie ihm 900 € in bar. Jedoch stellte der Monteur keine Quittung aus – das Geld behielt er für sich. Der Arbeitgeber bekam die Sache mit, als die Kundin die Arbeit bemängelte. Der Arbeitgeber kündigte dem Mitarbeiter daraufhin.
Die Richter entschieden mit Recht. Denn der Mitarbeiter verletze seine arbeitsvertraglichen Pflichten, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
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