Die Richter des Oberlandesgerichts Celle (OLG) haben unter dem Aktenzeichen 14 U 181/11 eine Entscheidung zum Thema Ersatz für einen verunfallten Neuwagen getroffen.
Demnach können nach einem Unfall Autobesitzer nur dann vom Unfallgegner einen Neuwagen als Ersatz verlangen, wenn ihr durch den Unfall beschädigtes Auto jünger als einen Monat ist und weniger als 3000 Kilometer gefahren wurde.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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