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Kaum Wirkung zeigen bisher die Abmahnungen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen zehn Banken mit unklaren Klauseln zu Dispozinsen. Der vzbv hat Klausel angegriffen, in denen undurchsichtig formuliert ist, nach welchen Regeln die Banken Dispozinsen erhöhen oder senken.
Nur die PSD Bank Hessen-Thüringen hat drei Monate nach der Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben, und die ING-Diba und die Sparda-Bank Süd-West haben zumindest angekündigt, ihre Zinsanpassungsklauseln zu überprüfen.
Manche der Banken, die nicht reagiert haben, begründen ihr Verhalten damit, dass in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Sparda-Bank Münster in einem vergleichbaren Fall die Urteilsbegründung noch aussteht.
Als verbraucherfreundlich kann man Regeln ansehen, in denen formuliert ist, dass der Dispozins um ebenso viele Prozentpunkte sinkt oder steigt, wie sich sein entsprechender Bezugszins verändert hat.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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