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Gemeinhin wird ein Ehevertrag als unromantisch angesehen. Niemand will sich schon vor dem Hochzeitstag mit dem Scheitern der Beziehung und den Folgen einer Scheidung beschäftigen. Doch gerade Frauen, die sich um die Erziehung ihrer Kinder kümmern wollen und dafür berufliche Ziele zurückstellen, können durch die Reform des Unterhaltsrechts nicht mehr auf den Schutz des Gesetzes zählen. Für diese Gruppe ist daher ein Ehevertrag auf jeden Fall empfehlenswert. Eine Frau, die sich für eine klassische Hausfrauenehe entscheidet, sollte sich absichern. Denn mit der Versorgungsehe ist jetzt Schluss. Im alten Recht galt, dass nach einer längeren Ehe dem Unterhaltsempfänger durch entsprechende Zahlungen der gleiche Lebensstandard wie in der Ehe garantiert wurde. Das ist nun nicht mehr der Fall. Es gilt: Maßstab sollte mindestens das frühere Gehalt der Frau sein oder aber die ehelichen Lebensverhältnisse. Sinnvoll ist zudem, bereits im Ehevertrag Dauer und Höhe der späteren Unterhaltszahlung zu regeln. Wann der richtige Zeitpunkt für einen Vertrag ist, ist Gefühlssache. Es muss aber nicht unbedingt vor der Eheschließung sein. Ohne die Mitwirkung eines Notars sind Vereinbarungen über den Unterhalt nicht wirksam. Selbst wenn ein Paar sich gegen eine Vereinbarung entscheidet, ist eine Beratung durch einen Notar empfehlenswert. Viele Paare gehen nämlich mit der Ehe gesetzliche Pflichten ein, die sie nicht kennen. Auch für bestehende Ehen kann ein Vertrag sinnvoll sein. Besonders für diejenigen, die im Vertrauen auf das alte Recht auf einen Ehevertrag verzichtet haben.

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