In einem vor dem Sozialgericht Gießen (Aktenzeichen: S 22 AS 869/09) verhandelten Fall hatte ein 45-jähriger arbeitsloser Mann vom Jobcenter ein Jobangebot als Kraftfahrer bekommen. Er weigerte sich jedoch, den Arbeitsvertrag zu unterschreiben, weil der Vertrag seiner Meinung nach gegen das Arbeitsrecht verstieß. Unter anderem war im Vertrag eine pauschale Vergütung von Überstunden vorgesehen. Wegen der Weigerung des Arbeitslosen kürzte das Jobcenter die Hartz-IV-Leistungen um 30 Prozent. Die von dem Mann daraufhin eingereichte Klage war allerdings erfolgreich.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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