Arbeitgeber haben kein Recht, ihre Angestellten nach Feierabend oder im Urlaub anzurufen. Der Urlaub soll zur Erholung dienen, daher muss sich der Arbeitgeber schon bei der Genehmigung im Klaren sein, dass der Mitarbeiter in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht. Zudem ist auch nicht vereinbart, Kontakt über E-Mail oder Handy aufzunehmen. Der Arbeitnehmer hat das Recht, im Urlaub sein Handy auszuschalten, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Falls ein Notfall eintreten sollte, muss der Arbeitgeber auch am Feierabend die Privatsphäre des Mitarbeiters respektieren.
Anrufe außerhalb der Arbeitszeit sind nur zulässig, wenn sie vorher ausdrücklich vereinbart wurden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Neueste Kommentare