Erhält ein Arbeitnehmer eine Zeit lang eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, verliert er für diesen Zeitraum nicht seinen Urlaubsanspruch.
In einem vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Aktenzeichen: 4 Sa 209/10) verhandelten Fall ging es um einen schwerbehinderten Beschäftigten im öffentlichen Dienst, der 2004 dauerhaft erkrankt war. Zunächst wurde ihm befristet eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt. Danach erhielt er eine Dauerrente und schied 2009 aus dem Arbeitsverhältnis aus.
Aber der Mann wollte auch den ausstehenden Urlaubsanspruch für die Jahre 2005 bis 2009 ausgezahlt bekommen. Vor Gericht erhielt er Recht. Da er seine freien Tage wegen der befristeten Erwerbsunfähigkeit nicht nehmen konnte, verfielen sie auch nicht nach dem 31. März des entsprechenden Folgejahres.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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