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Auch Praktikanten können Anspruch auf Urlaubstage haben. Das gilt, sofern sie kein Pflichtpraktikum machen, das in der Schule oder in ihrem Studium vorgeschrieben ist. Wie viele Urlaubstage Hospitanten in einem freiwilligen Praktikum zustehen, richtet sich nach der Dauer und dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub.
Allerdings gibt es bei freiwillig absolvierten Praktika Ausnahmen: Nämlich wenn die Hospitanz weniger als einen Monat dauert oder der Hospitant nicht aktiv in den Arbeitsprozess eingebunden ist und keinen wirtschaftlich verwertbaren Beitrag leistet.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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