Viele Urlauber haben sich den Start in den wohlverdienten Urlaub anders vorgestellt. Wegen der verheerenden Waldbrände in Südeuropa oder der Überschwemmungen in Großbritannien sind viele Urlauber verunsichert, ob sie ihre Reise überhaupt antreten sollen oder aber ob sie die Reise abbrechen sollen, wenn sie bereits vor Ort sind.
Dabei stellt sich vielen die Frage, ob und welche Ansprüche sie in diesem Fall gegen den Reiseveranstalter geltend machen können und welche finanziellen Folgen die Reiseabsage mit sich bringt.
Hier bei ist zunächst zwischen Individualreisen und Pauschalreisen zu unterscheiden.
Grundsätzlich gilt, dass ein Reisender vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten kann, allerdings sind entsprechend Stornogebühren zu zahlen, die umso höher ausfallen je näher der Tag des Reiseantritts liegt.
Bei Flug- und Pauschalreisen gelten üblicherweise folgende Stornosätze:
bis 30 Tag vor Reiseantritt |
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