Kostenlosen Termin online buchen

Reduziert ein erhaltenes Geschenk den Pflichtteil? Die Mutter hatte ihrem Sohn ein Grundstück geschenkt. Als sie starb, erbte ihre Tochter alles, der Sohn forderte den Pflichtteil. Seine Schwester wollte von dem Pflichtteil den Wert des geschenkten Grundstücks abziehen. Schließlich habe ihr Bruder schon etwas bekommen. Das sah das Oberlandesgericht Düsseldorf anders. Der Sohn müsse sich das Grundstück nur anrechnen lassen, wenn die Mutter das beim Schenken ausdrücklich bestimmt habe. – Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, 10 U 27/07 –
Muss ein Erbe Miterben über ein früheres Geschenk informieren? Der Sohn und ein Enkel erbten. Der Sohn wollte vom Enkel wissen, ob dessen Familie in den vergangenen zehn Jahren Geschenke von seiner Mutter erhalten habe. Darauf müsse der Enkel wahrheitsgemäß antworten, so das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt. Denn der Sohn könnte sein Erbe ausschlagen und dafür seinen Pflichtteil einfordern plus einen Anteil an möglichen Geschenken. – Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, 10 U 27/07 –
Kann man einen vorzeitig ausgezahlten Pflichtteil zurückzahlen und so Erbe werden? Zwei Kinder hatten sich von ihren Eltern den Pflichtteil zu Lebzeiten auszahlen lassen. Noch vor dem Tod der Mutter zahlten sie aber die jeweils erhaltenen 5.000 Euro zurück. Die Mutter vermerkte das auch in ihrem Testament und bestimmte, die Kinder seien nun so zu behandeln, als hätte sie den Pflichtteil niemals beansprucht. Das funktioniert nicht, entschied das Bayerische Oberste Landesgericht. So könne man sich den Pflichtteil sichern und gleichzeitig später mehr verlangen, wenn doch mehr Vermögen da sei, als erwartet. Das sei so nicht gedacht, so die Richter. Das Gesetz wolle sicher nicht dazu einladen, zunächst den Pflichtteil zu fordern und ihn später zu widerrufen. – Bayerisches Oberstes Landesgericht, 17 BR 134/02 –
Kann ein Kind seinen Pflichtteil auch auf ein Haus verlangen, das vor 15 Jahren verschenkt wurde? Eine Mutter schenkte einer ihrer beiden Töchter ein Einfamilienhaus, behielt sich aber ein Nutzungsrecht (Nießbrauch) vor. Als sie 15 Jahre später starb, verlangte die zweite Tochter, dass sie einen Anteil des Hauses bekommt. An sich erhalten Pflichtteilberechtigte nur einen Wertanteil, wenn noch keine 10 Jahre seit der Schenkung vergangen sind. Der Bundesgerichtshof entschied aber, dass die Tochter dennoch Geld bekommt. Die Mutter habe durch den Nießbrauch weiter über die Immobilie bestimmt. Das Haus sei nicht richtig verschenkt, und die 10-Jahres-Frist gelte deshalb nicht. – Bundesgerichtshof, IV ZR 132/93 –
Auf welches Vermögen bezieht sich ein Pflichtteilsverzicht? Eine Mutter schenkte ihrer Tochter ein Haus, dafür verzichtete diese auf ihren Erb- und Pflichtteil. Neben dem Haus besaß die Mutter eine zweite Immobilie, die der Sohn bekommen sollte. Später schenkte sie ihm außerdem noch mehrere Äcker und ein Grundstück. Die Tochter meinte nun, ihr Verzicht habe sich nur auf das frühere Vermögen bezogen. Sie forderte einen Anteil an den Geschenken. Falsch, urteilte das Landgericht Coburg. Wer einen solchen Vertrag unterschreibt, verzichte auf jegliches Vermögen. – Landgericht Coburg, 21 O 295/08 –
Welche Auskünfte über den Nachlass kann ein Pflichtteilsberechtigter von den Erben verlangen? Ein Sohn wollte von seinen erbenden Geschwistern wissen, welches Vermögen sein Vater besessen hat und ob er die vergangenen Jahre großzügige Geschenke gemacht habe. Er bekam eine vom Notar aufgestellte Liste des Vermögens. Ein Grundstück wurde mit „null Euro“ bewertet. Der Sohn verlangte nun, dass die notarielle Urkunde beinhalten müsse, dass dies tatsächlich das gesamte Vermögen sei, und außerdem wollte er ein Gutachten, wie viel das Grundstück wirklich wert sei. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab ihm Recht. Er könne sowohl den Zusatz im notariellen Dokument als auch das Gutachten verlangen. – Oberlandesgericht Düsseldorf, I-7 W 100/07 –
Reicht es, wenn ein Erbe den Nachlass selbst auflistet? Die Mutter setzte ihren Sohn als Alleinerben ein. Die Tochter verlangte daraufhin den Pflichtteil und vom Bruder eine genaue Aufstellung des Nachlasses. Er selbst listete das gesamte Vermögen auf. Das reichte der Schwester nicht, sie wollte auch ein notarielles Nachlassverzeichnis. Das steht ihr zu, so das Oberlandesgericht Karlsruhe. – Oberlandesgericht Karlsruhe, 15 W 23/06 –
Kann ein Kind seinen Pflichtteil auf ein Haus verlangen, wenn die Eltern dort in einer Wohnung lebten? Die Eltern schenkten ihrer Tochter ein Mehrfamilienhaus. In der Erdgeschosswohnung lebten sie selbst und ließen sich für diese ein Wohnrecht eintragen. Als die Eltern gestorben waren, verlangte der Sohn von seiner Schwester einen Anteil an der Immobilie. Zu Unrecht, so das Oberlandesgericht Karlsruhe. Der Großteil der Immobilie gehöre schon länger als zehn Jahre der Schwester. Damit gelte das Haus als geschenkt. – Oberlandesgericht Karlsruhe, 12 U 124/07 –
Ähnlich entschied das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen. Ein Mann hatte sich an einzelnen Räumen im Haus ein Wohnrecht eintragen lassen, an manchen nur ein Mitbenutzungsrecht, und manche durfte er gar nicht gebrauchen. Auch das gelte als abgeschlossene Schenkung. Somit hat der Pflichtteilberechtigte nach Ablauf von zehn Jahren keinen Anspruch mehr daran. – Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, 4 U 61/04 –
Entfällt ein Anspruch des Pflichtteilsberechtigten, wenn ein Grundstück später vom Beschenkten gekauft wird? Nachdem ihr Mann gestorben war, erbte seine Frau alles. Sein unehelicher Sohn erhielt den Pflichtteil. Darüber hinaus verlangte er einen Anteil an einem Grundstück, dass der Vater seiner Frau geschenkt hatte. Ein Jahr nach der Schenkung wandelte das Paar das Geschenk in einen Kauf um, die Frau zahlte für das Grundstück. Der Sohn wollte dennoch einen Anteil. Damit kam er vor dem Oberlandesgericht Köln nicht durch. Dass das Grundstück zunächst verschenkt wurde, spiele keine Rolle. – Oberlandesgericht Köln, 2 U 19/05 –
Muss ein Sohn ein Geldgeschenk seines Vaters an die allein erbende Mutter herausgeben? Vater und Mutter hatten sich mithilfe eines Erbvertrags jeweils als Alleinerben eingesetzt. Einem Sohn verschenkte der Vater 20.500 Euro. Als Ausgleich, dass der zweite Sohn lange kostenlos bei den Eltern wohnte. Als der Vater starb, forderte die Mutter das Geld zurück. Ohne ihre Zustimmung hätte der Vater nichts schenken dürfen. Der Bundesgerichtshof stimmte dem zu. Der Sohn dürfe das Geld nur behalten, wenn ihm der Vater dieses aus Eigeninteresse geschenkt habe. Etwa, weil er vom Sohn gepflegt werden wollte. Dies war nicht der Fall. Der Sohn kann nur seinen Pflichtteil verlangen. – Bundesgerichtshof, IV ZR 56/04 –
Kann ein Vater seinem Sohn den Pflichtteil entziehen, wenn er versucht hat, ihn zu schädigen? Der Sohn zeigte seinen Vater beim Finanzamt wegen Steuerhinterziehung an – zu Unrecht. Daraufhin wollte der Vater ihn von jeglichen Erbschaften, auch dem Pflichtteil, ausschließen. Der Bundesgerichtshof stoppte ihn, weil der Vater letztlich keinen Schaden erlitten habe. – Bundesgerichtshof, IV ZR 58/72 –
Kann eine Mutter einer Tochter den Pflichtteil streichen, wenn diese sie geschlagen hat? Die Mutter hatte eine Tochter komplett enterbt, weil diese sie „geschlagen“ habe. Gewalt gegen die Eltern reicht an sich, um einem Kind den Pflichtteil zu entziehen. Es muss aber konkret dokumentiert sein – das war nicht der Fall. Die Tochter erhält den Pflichtteil. – Oberlandesgericht Frankfurt, 4 U 208/04 –
Reichen „fortlaufende Repressalien“ aus, um einem Sohn den Pflichtteil zu versagen? Nach dem Tod zuerst der Mutter und dann des Vaters erbte die Tochter. Im Testament hatte der Vater verfügt, der Sohn bekomme nicht einmal den Pflichtteil. Der Vater und seine Tochter seien „fortlaufenden Repressalien“ ausgeliefert gewesen. Dies sei zu ungenau, so das Oberlandesgericht Hamm. Der Ort, die Zeit und die Art der Taten hätten aufgelistet werden müssen. – Oberlandesgericht Hamm, 10 U 111/06 –
Kann ein Vater seinen Sohn komplett enterben, weil dieser ihm nicht gestattet, die Enkelkinder zu sehen? Vater und Sohn stritten sich, weil der Vater seine Enkel sehen wollte. Auch als er schwer krank war, durfte er nicht zu ihnen. Er entzog seinem Sohn den Pflichtteil. Falsch, so das Bundesverfassungsgericht. Bei einem Familienkonflikt sei der Pflichtteil Strafe genug. – Bundesverfassungsgericht, 1BvR 188/03 –
Kann ein Sohn schon vor dem Tod der Eltern überprüfen lassen, ob seine komplette Enterbung rechtens ist? Ein Vater teilte seinem Sohn mit, dass er ihm per Testament den Pflichtteil entzogen habe. Der Sohn ging vor Gericht, um dies überprüfen zu lassen – der Bundesgerichtshof unterstütze ihn. Der Sohn habe ein Recht zu erfahren, womit er rechnen müsse. Zum anderen könne der Vater so seine Argumente wirksamer vorbringen. – Bundesgerichtshof, IV ZR 123/03 –
Kann man einen psychisch Kranken ganz enterben? Der Sohn litt an einer Psychose und misshandelte seine Mutter. Sie entzog ihm den Pflichtteil. Später erschlug er sie. Sein Betreuer verlangte den Pflichtteil, weil der Mann nicht schuldfähig gewesen sei. Er habe aber gewusst, dass er Unrecht begehe, so das Bundesverfassungsgericht. Das reiche, um den Pflichtteil zu entziehen. – Bundesverfassungsgericht, 1BvR 1644/00 –
Ist ein Verzicht nichtig, wenn der Vater falsche Angaben über seine Finanzen macht? Ein bayerischer Geschäftsmann überredete seinen unehelichen 19-jährigen Sohn, auf seinen Pflichtteil zu verzichten. Dafür bekomme dieser eine Abfindung in Höhe seines Erbanspruches. Dies stimmte nicht. Der Sohn bekam weniger. Das Oberlandesgericht München erklärte den Verzicht für sittenwidrig. Auch weil der Sohn in einer schwächeren Position gewesen sei. Ihm steht damit mindestens der Pflichtteil zu. – Oberlandesgericht München, 15 U 4751/04 –

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller