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Gehaltserhöhung – Sofort den Ex-Partner informieren Wenn das eigene Einkommen sich ändert, muss dies seinem geschiedenen Ex-Partner, von dem man Unterhalt bezieht, mitgeteilt werden. So entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: XII ZR 107/06). Damit bekräftigte das Gericht eine einjährige Kürzung des Unterhalts für eine geschiedene Ehefrau. Diese hatte schon bei Abschluss eines Vergleichs über Trennungsunterhalt mehr verdient, als sie angab. Erst ein Jahr später informierte sie ihren Ex-Partner. Ein Unterhaltsanspruch muss, so die Richter, versagt, herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden, wenn sich der Empfänger über „schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten mutwillig hinwegsetzt“.

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