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Legale Videoüberwachung Die auf bayerischen Autobahnen vorgenommenen Videoaufzeichnungen zur Abstandskontrolle wurden durch das Oberlandesgericht Bamberg als rechtmäßig anerkannt. Es war viel über die Videoüberwachung auf Straßen diskutiert worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass es gegen das Grundgesetz verstoße, unverdächtige Personen zu filmen. Jedoch geschehe dies in Bayern nicht, so die Bamberger Richter. Denn es würden identifizierbar nur Fahrer gefilmt, deren Abstandsverstoß bereits zuvor gemessen wurde. Oberlandesgericht Bamberg, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 1215/09
Schwarzfahrer Ein T-Shirt mit der Aufschrift „Ich fahre schwarz“ schützt Schwarzfahrer nicht vor einer Strafe wegen Leistungserschleichung. Ein Mann, der mehrfach ohne Fahrschein erwischt wurde, wurde vom Amtsgericht Hannover zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Der Mann hatte gedacht, man könne ihm nichts vorwerfen, weil er das Hemd mit der Aufschrift getragen habe. Amtsgericht Hannover, Aktenzeichen: 223 Cs 549/09
Das gemeinsame Auto im Trennungsjahr Im Trennungsjahr eines Ehepaares bekommt derjenige das Auto, der es dringender benötigt. Das Oberlandesgericht Köln entschied zugunsten eines Mannes, der mit dem Wagen zur Arbeit fahren muss. Seine Frau hat keinen Job. Sie kümmert sich zwar um das fünfjährige Kind, doch sei das auch ohne Auto möglich, so das Gericht. Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen: 4 WF 129/09

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