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Glatteis Es besteht grundsätzlich kein Anspruch eines Bürgers gegen die Gemeinde, dass eine öffentliche Zufahrt zu seinem Grundstück bei Schnee und Glatteis geräumt wird. Ein derartiger Anspruch kann nur hergeleitet werden, wenn bei Schnee- und Eisglätte Gefahr für Leib oder Leben des Bürgers besteht. – Verwaltungsgericht Stuttgart, Aktenzeichen: 14 K 1233/08 –
Hartz IV Zur Ausbildungsförderung kann Hartz IV von Lehrlingen nicht in Anspruch genommen werden. Das Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) muss auch nicht einspringen, wen BAföG nicht gezahlt wird. Daher besteht auch bei einer Zweitausbildung kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II. – Bundessozialgericht, Aktenzeichen: BSG B 4 S 28/07 R –
Sicher auf dem Heuboden Wer als Gast Ferien auf dem Bauernhof macht, kann davon ausgehen, dass auch der frei zugängliche Heuboden sicher betreten werden kann. Der Verkehrssicherungspflicht wird nicht genüge getan, wenn eine lose angelehnte Leiter für den Ein- und Ausgang zum Heuboden zur Verfügung gestellt wird. – Oberlandesgericht Nürnberg, Aktenzeichen: 3 U 1274/08 –

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