Parkhausgebühren geprellt
Ein Autofahrer, der die Parkgebühren im Parkhaus geprellt hat, indem er an der Ausfahrt die Schranke hochdrückte, muss dem Parkhausbetreiber die entgangenen Gebühren ersetzen und außerdem dessen Anwaltskosten übernehmen
Amtsgericht München, Aktenzeichen: 163 C 5295/11
Höherer Benzinverbrauch
Verbraucht ein Auto rund 8,5 Prozent mehr Sprit als beim Kauf angegeben, kann der Käufer das Auto nicht zurückgeben. Das ist erst ab 10 Prozent Mehrverbrauch möglich. Entscheidend ist dabei nicht der vom Autofahrer festgestellte Verbrauch. Ein Labor muss nach EU-Regeln überprüfen, wie stark der Verbrauch von den Angaben beim Kauf abweicht.
Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen: 28 U 12/11
Vom Piloten rausgeschmissen
Ein Flugkapitän darf Passagiere aus dem Flugzeug schicken und ihre Beförderung ablehnen, wenn diese sich entgegen seinen Anweisungen beim Starten des Flugzeugs nicht hinsetzen und anschnallen.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen: 13 U 231/09
Meinungsfreiheit auch bei Arztbewertung
Dass Patienten ihre Meinung über Ärzte in öffentlichen Internet-Bewertungsportalen anonym äußern dürfen, gehört zum Recht auf Meinungsfreiheit. Der schlecht bewertete Arzt kann nicht verlangen, dass der Betreiber den Beitrag löscht, solange die Bewertung keine falsche Tatsachenbehauptung enthält.
Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen: 1-3 U 196/10
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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