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Brückentag ist für die meisten: Arbeitstag. Wer es sich am Vatertag zu geht hat gehen lassen, kann Probleme bekommen. „Ein Feiertag ist kein Freifahrtsschein. Wer hier die Nacht durchgefeiert oder mehr als nur ein Bier zu viel getrunken hat, ist dann am nächsten Tag nur bedingt arbeitsfähig. Ein Arbeitnehmer hat für seine Arbeitstauglichkeit –soweit möglich- selbst zu sorgen. Ein Krankfeiern- gerade nach dem Vatertag oder nach Karneval hat schon zu manch Abmahnung oder Kündigung geführt“, warnt Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller